Zum Umgang mit extremen Widersprüchen im Ukrainekrieg, Thomas Fischer war Richter am Bundesgerichtshof

Zum Umgang mit Widersprüchen, Thomas Fischer war Richter am Bundesgerichtshof, https://wp.me/paI27O-4dm

Zum Umgang mit Widersprüchen  https://helmutkaess.de/wp-content/uploads/2022/10/Thomas-Fischer-Zum-Umgang-mit-Widerspruechen-Der-Krieg-und-die-Traumwelt-des-Absoluten.pdf

Thomas Fischer, Jahrgang 1953, ist Rechtswissenschaftler und war von 2000 bis 2017 Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ab 2013 als Vorsitzender. Er ist Verfasser eines jährlich überarbeiteten Standardkommentars zum Strafgesetzbuch und zahlreicher weiterer Fachbücher. Seit Anfang April 2021 ist er als Strafverteidiger tätig

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Zum Umgang mit Widersprüchen Der Krieg und die Traumwelt des Absoluten
Eine Kolumne von Thomas Fischer 21.10.2022, 17.39 Uhr
Relativierungen gelten schnell als Verrat an der guten Sache, zumal in Kriegszeiten. Doch ist die Frage von Gut und Böse wirklich so eindeutig zu beantworten?
Verzeihung
Diese Kolumne wird, dem Schicksal sei’s geklagt, so langsam zum Relativierungs«-Hotspot. Bei ihren Feinden sowieso, deren Schreibinhalte aus umso mehr behaupteten Axiomen und frei erfundenen Unerschütterlichkeiten zu bestehen scheinen, je weniger sie zu den Gegenständen zu sagen haben, um welche es geht. Aber auch im Übrigen ist das sogenannte Relativieren höchstgradig in Verruf geraten: »Entweder – oder« lautet die Devise der Gläubigen, die es sich leisten können.
Das erinnert mich an eine Zeit, in der ich ziemlich sicher war, dass zum Beispiel der Aufstand der Kronstädter Matrosen von mir gewaltfrei hätte befriedet werden können, und dass auch die Lösung weiterer Weltkrisen mit meiner Hilfe unschwer möglich gewesen wäre.
Nun gut, das war vor 50 Jahren. Inzwischen steuere ich, Covid-19-Erinnyen im Nacken, auf meinen 70. Geburtstag zu, was immerhin schon doppelt so viel ist wie die bewundernswerte Leistung vieler, die im Paradies 35 Jahre alt geworden sind und daher jetzt endgültig Bescheid wissen.
Es gibt also heute überhaupt keinen Grund, dem jeweils anderen die Verzeihung zu verweigern, für was auch immer und insbesondere für die jeweilige »Meinung«. Das Letztere ist ja ein wundersames Ding im Jahrhundert der Authentizität, da die Evolution den Menschen gleichzeitig zur Smartphoneabhängigkeit von 500 Millionen und zum Verhungern von 500 Millionen leitet, zum Kampf um die eingebaute Vorfahrt des Lastenfahrrads und in die Kriege um die letzten Vorräte des Faulschlamms aus Urzeitalgen, von dem die Menschheit derzeit pro Tag ungefähr 14.500 Millionen Liter verbraucht (20 Prozent davon die US-Menschheit) und von heute an in 30 Jahren geschätzte 25 Prozent mehr.
Eine »Meinung« zu haben, ist derweil nicht mehr nur ein Potenzial menschlicher Existenz,  ondern eine Verpflichtung, welche sich von der empirischen Kognition und sogar vom Menschen selbst entkoppelt zu haben scheint: Dass auch die Sachen inzwischen – der Influencer Karl Marx hat es einst beschrieben – Meinungen, Ansichten und Philosophien haben, gilt dem allzeit Meinungsbereiten, für den jeden Monat eine »neue Ära« von irgendwas beginnt, als philosophisch alter Hut, um nicht zu sagen »sowas von Achtziger«.
Einerseits – andererseits
So viel zur Einleitung. Nun folgen ein paar Zitate:
Beispiel 1:
Einerseits:
»Von der Leyen sagte vor dem Europaparlament in Straßburg, Russland greife gezielt zivile  nfrastruktur an, mit der klaren Absicht, Männer, Frauen und Kinder von Wasser, Strom und Heizung abzuschneiden. Sie bezeichnete die Angriffe als Terrorakte und Kriegsverbrechen.«
(Quelle: DLF, 19.10.2022).
Andererseits:
»Da während der Operation Allied Forces innerhalb des NATO-Bündnisses kein Konsens über die Entsendung von Bodentruppen erreicht werden konnte und die Luftschläge (…) zur Flucht von mehreren hunderttausend Kosovoalbanern führten, wurden die Luftangriffe auf Ziele der  zivilen Infrastruktur ausgeweitet (…) (Es wurden) dabei auch Streubomben eingesetzt. Die NATO selbst geht von einem Anteil von mindestens 10 Prozent an Blindgängern aus, die eine immer noch andauernde starke Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen
Beispiel 2
Einerseits:
»In den vier annektierten ukrainischen Gebieten verhängte der russische Diktator den
Kriegszustand. Die Besatzer in den Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja haben nun mehr Macht. So gelten etwa eine Sperrstunde und Militärzensur. Außerdem können Bewohner nun zur Arbeit in der Rüstungsindustrie gezwungen oder an Reisen gehindert werden.« (SPIEGEL, 29.10.2022)
Andererseits:
»Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyi (hat) das Kriegsrecht über die gesamte
Ukraine verhängt« (AFP, 24.02.2022). Unter der Geltung des Kriegsrechts ist Männern zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreise aus der Ukraine bei Strafe (bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) verboten. Ausnahmen: Kriegsuntauglichkeit, soziale Sonderfälle.
Dazu:
»Niemand darf gegen seinen Willen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden« (Art. 4 Abs. 3 S. 1 GG).
»Die in diesem Bericht enthaltene Analyse der Frage der Wehrdienstverweigerung aus
Gewissensgründen hat aufgezeigt, dass dieses Recht ein Bestandteil der bestehenden
Menschenrechtsnormen ist.« (Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte vom 16.02.2004, E/CN.4/2004/55; Ziffer 39)
Beispiel 3
Einerseits:
»Die Regierung von Saudi-Arabien begeht nachweislich massive Menschenrechtsverletzungen und ist Kriegspartei im Jemen-Krieg. Deswegen lehnen wir jegliche Rüstungsexporte an Saudi-Arabien ab.« (Leitantrag zum Parteitag der Grünen)
Andererseits:
»Wir haben es beschrieben, dass es Momente gibt, wo unsere Werte und Normen
aufeinanderclashen. (…) Und deswegen stellen wir uns auch dem schwierigen Dilemmata (sic!) der Rüstungsexporte. (…) In dieser schwierigen Abwägungssituation, dass wir mehr europäische Rüstungskooperation wollen und brauchen, weil ansonsten reichen die hundert Milliarden niemals aus, und ich will nicht, dass wir noch mehr dann im sozialen Bereich sparen und Lisa [Anmerkung: Gemeint ist die Bundesfamilienministerin] dann keine Mittel mehr hat für die Kinder.«
(Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Rede auf dem Grünenparteitag, 16.10.2022)
Beispiel 4
Eine Fußnote zum »Zusammenclashen unserer Werte und Normen«: im ersten Irakkrieg
(»Desert Storm«, 1991 aufgrund der von den USA durchgesetzten UN-Resolution 678. Tote Iraker: etwa 200.000. Deutschland beteiligte sich mit Material und 17 Milliarden Mark) wurde von den Invasionstruppen unter Führung der USA die gesamte zivile Infrastruktur im Irak zerstört (Trinkwasser- und Elektrizitätsversorgung, Ölraffinerien, Eisenbahnen, Straßen, Brücken, Kläranlagen).

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Ein internationales Komitee zur Untersuchung von Kriegsverbrechen unter Leitung des
ehemaligen Justizministers der USA, Ramsey Clark, mit 22 Vertretern aus 18 Staaten traf später die Feststellung, die USA hätten bei der Aktion »Desert Storm« in 19 Punkten gegen Völkerrecht verstoßen, unter anderem durch Einsatz von verbotenen Massenvernichtungswaffen und uranhaltigen Geschossen.
Das nachfolgende strikte Embargo umfasste auch sämtliche Mittel zur Wasseraufbereitung sowie Medikamente. 1996 erklärte die damalige Botschafterin der USA bei den Vereinten Nationen, Albright, in einer Sendung der CBS, die Sanktionen hätten sich bewährt, denn Saddam habe Zugeständnisse gemacht. Auf die Frage, ob dies den Tod von einer halben Million Kindern wert sei, antwortete sie: »Wir glauben, das ist es wert.« (Quelle: Andrew Cockburn, »Le Monde diplomatique«, 10.09.2010)
Absolut und relativ
Was können (oder sollen) diese Gegenüberstellungen sagen? Sie offenbaren zunächst einmal eklatante Widersprüche, wie immer man diese begründen oder bewerten mag. Widersprüche oder Gegensätze sind als solche weder verboten noch vermeidbar. Sie müssen aber, um auf Dauer ausgehalten werden zu können, Begründungen haben, die kommunikativ vermittelbar sind, also mit den allgemein geltenden Standards von Logik, Plausibilität, Beweis und Argumentation übereinstimmen. Selbst das Argument »Basta« findet nur dann Bewunderer, wenn es nicht der »Meinung« angehängt wird, Barfußlaufen im Winter sei empfehlenswert, weil es der Schuhindustrie Energiekosten spare.
Bekanntermaßen leben wir mit zahllosen Widersprüchen. Dass in Zentralafrika oder Nigeria Dutzende Millionen Kinder an der untersten denkbaren Grenze der Existenz leben, hindert Europäer und US-Amerikaner nicht daran, ebenso viele Hauskatzen mit exquisiten Delikatessen aus goldfarbenen Schüsselchen zu ernähren. Wie man das auf Dauer mental verkraften kann, ist eine hier nicht zu klärende Frage.
Es gibt aber eine Grenze der Integrierbarkeit von solch brutalen Widersprüchen. Sie ist erreicht, wenn die Begründungen, welche dafür geliefert werden, offenkundig unvereinbar sind, weil sie auf Figuren der Absolutheit setzen. Denn was absolut, also ohne Ausnahme und Relativierung gilt und besteht, kann nicht zugleich gegensätzliche Ergebnisse tragen: Wenn »unsere Werte« bedeuten, dass »das höchste Gut« Leben, Wohlergehen und Glück von Kindern sei, kann es schlechterdings nicht sein, dass die Schwächung eines diktatorischen Regimes den Tod von 500.000 Kindern »wert« ist. Wenn weltweit »Frauenrechte unverhandelbar« sind (Nouripour, Parteitag Grüne), können nicht massenhafte Gewalttaten gegen Frauen in Saudi-Arabien dem Jemen aufgrund von Vereinbarungen über »Rüstungskooperation« unterstützt und dies damit
»begründet« werden, dass »Lisa« sonst ein paar Millionen Kita-Förderungsetat an Strack-
Zimmermann abtreten müsse.
Wenn Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht ist, kann nicht Zwangsrekrutierung in
Russland ein Verbrechen, Zwangsrekrutierung in der Ukraine belanglos und erlaubt sein. Und wenn die gezielte Zerstörung von ziviler Infrastruktur im Krieg ohne Ausnahme ein Verbrechen ist, das zur dauerhaften Ächtung der Täter und Befehlshaber und zu ihrer strafrechtlichen Verfolgung führen muss, können nicht zugleich massenhafte Verbrechen dieser Art begangen und toleriert werden, wenn sie im eigenen wirtschaftlichen oder politischen Interesse geschehen.
Lauter Relativierungen also! Wenn man die Absolutheitsjünger darauf hinweist, reagieren sie äußerst ungehalten, um nicht zu sagen: aggressiv bis hasserfüllt. Beliebtes Argument ist die schlichte Umkehrung: Wer auf den zynischen Dauergebrauch von Relativierungen durch die Vertreter der angeblichen »Unverhandelbarkeiten« hinweist, ist danach ein »Verharmloser« des Bösen und Schlechten. Konkret: Wer es unvereinbar findet, russische Zerstörung von ziviler Infrastruktur als Verbrechen zu brandmarken und zu verfolgen, eigene Zerstörung von ziviler 4
Infrastruktur aber als strategisch notwendige Großtat zu feiern, wird als Unterstützer des
russischen Angriffskriegs denunziert. Das ist, offenkundig, eine bloße zirkelschlüssige
Wiederholung einer begründungslosen Behauptung: Warum? Darum!
Ein Gedankenexperiment, mit Verlaub: Was würden diejenigen, die in der Ukraine derzeit
»unseren Krieg« zu »unserer Verteidigung« zu führen behaupten, sagen, wenn der Gemeinsame Ausschuss auf Antrag der Bundesregierung erstens den Verteidigungsfall feststellen (Art. 115a Abs. 2 GG) und zweitens anordnen würde, dass zunächst einmal alle kampffähigen deutschen Männer zwischen 21 und 30 Jahren sich zwecks Rückeroberung der Krim in der nächstgelegenen Kaserne einzufinden hätten? Gäbe es Eilanträge an das
Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, auch die Frauen und Diversen teilhaben zu lassen?
Keine Sorge! Ich weiß natürlich: Die Krim zählt so unmittelbar zum Bundesgebiet wie Serbien und Kuwait. Aber vor der absoluten Moral sind alle Katzen weiß oder schwarz, und welcher wirklich gute Deutsche würde in einem solchen Moment mit dem Einberufungsbescheid zum nächsten Verwaltungsgericht marschieren?
Und an alle Storyteller: Warum finde ich keine Reportagen über die verhärmten Eltern und Kinder der toten »internationalen Freiwilligen« (die auf Feindesseite »Söldner« heißen)? Gibt es schon eine Kleine Anfrage im Bundestag zur sozialen Absicherung der deutschen Hinterbliebenen?
Wurde ein Traumabeauftragter erkoren?
Recht und Relation
So etwas funktioniert in Krisensituationen und mit massivem Einsatz von Propaganda und
einseitiger Information recht gut, allerdings meist nur für eine gewisse Zeit. Das kommt auch daher, dass »die Menschen« sich ja in der Wirklichkeit gar nicht unterscheiden in »Wir« und »Sie«, Deutsche und Russen, Christen und Moslems und so weiter. Die Unterschiede zwischen den Häuptlingen und den Indianern in den einzelnen Gesellschaften sind viel größer als die zwischen den Indianern auf den verschiedenen Seiten.
Im Alltag, im zivilen Leben, hat das Absolute keine Chance. Es entpuppt sich in aller Regel als Fanatismus, Sektiererei, ideologisches Geschwätz. »Unverhandelbarkeit«, ernst genommen, ist Aufforderung zur oder Anwendung von Gewalt.
Recht als eine Form sozialer Regelung ist gerade zu dem Zweck entstanden,
»Unverhandelbarkeit« von Positionen und Interessen zu vermeiden. Das Recht ist also seiner Natur nach und von vornherein ein Feld der »Relativierung«. Es beruht auf der Feststellung, dass unterschiedliche, oft gegensätzliche Interessen existieren, die nicht permanent mittels Gewalt ausgetragen und durchgesetzt werden können. Relativierung von Interessen, Verhandlung von Interessen, Verzicht auf absolute Wahrheiten sind Kerngehalt oder jedenfalls Ausgangspunkt jedes Rechts, wie verzerrt es auch immer im Einzelnen sein mag. Auch die verbreiteten abwegigen Behauptungen, es müsse eine »göttliche« oder aus der »Natur« entspringende, absolute Ordnung herrschen, lassen sich allenfalls mit Gewalt durchsetzen.
Ein dauerhafter Kriegszustand, in welchem es nur noch Freunde und Feinde gibt, ist auf Dauer kaum möglich. Kriege enden. Und unabhängig davon, wer »gesiegt« hat, ist dies nur möglich, wenn Positionen »relativiert« werden und absolute Gewalt durch relatives Recht ersetzt wird.
Völkerrecht (Kriegsvölkerrecht) ist der (stets gefährdete) Versuch, dies auf einer zumindest halbwegs Vertrauen begründenden Basis möglich zu machen. Dass dagegen ständig verstoßen wird, ist offensichtlich; aber immerhin ist zu konstatieren, dass auch die Völkerrechtsverbrecher sich nur mehr im Schutz der Behauptung, »Recht« in Anspruch zu nehmen, an die Öffentlichkeit wagen.

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Schlussfolgerung
Das permanente Einfordern der Beteuerung, das Unrecht zu »verurteilen« (zum Beispiel den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine), ist überflüssig und unterkomplex. Erst recht ist es eine von rigoroser Einseitigkeit geprägte Verlautbarungskultur, die in unendlichen Wiederholungen beteuert, es gebe jetzt und für alle Zeit nur eine gute und eine böse Seite, ein absolutes, um jeden Preis durchzusetzendes Recht einer Partei (nämlich der eigenen). Das ist, wie der Blick in die Geschichte der Kriege des 20. und 21. Jahrhunderts zeigt und die obigen Beispiele illustrieren, in aller Regel nicht durchhaltbar und überdies grob verlogen. Man kann das Recht nicht mittels staatlichen Befehls auf die Seite des Absoluten, der Gewalt und des Kriegs ziehen, ohne es substanziell zu zerstören. Und man muss sich an die eigenen Regeln halten, auch und gerade wenn der Verbrecher es nicht tut und man ihm gerade deshalb mit Recht entgegentritt.


Thomas Fischer, Jahrgang 1953, ist Rechtswissenschaftler und war von 2000 bis 2017 Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ab 2013 als Vorsitzender. Er ist Verfasser eines jährlich überarbeiteten Standardkommentars zum Strafgesetzbuch und zahlreicher weiterer Fachbücher. Seit Anfang April 2021 ist er als Strafverteidiger tätig.

Über admin

Hausarzt, i.R., seit 1976 im der Umweltorganisation BUND, schon lange in der Umweltwerkstatt, seit 1983 in der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW (www.ippnw.de und ippnw.org), seit 1995 im Friedenszentrum, seit 2000 in der Dachorganisation Friedensbündnis Braunschweig, und ich bin seit etwa 15 Jahren in der Linkspartei// Family doctor, retired, since 1976 in the environmental organization BUND, for a long time in the environmental workshop, since 1983 in the medical peace organization IPPNW (www.ippnw.de and ippnw.org), since 1995 in the peace center, since 2000 in the umbrella organization Friedensbündnis Braunschweig, and I am since about 15 years in the Left Party//
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