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Publiziert am 4. April 2020 von admin
Ostererklärung
2020 Friedenszentrum Braunschweig
Angesichts der Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen durch
die weltweite ‚Korona-Krise‘ unterstreichen wir zum Datum des alljährlichen
Osterfriedensmarsches die Oberflächlichkeit und Widersprüchlichkeit der
bisherigen Globalisierungs-, Sicherheits-, Sozial- und Umweltpolitik.
1. Wir fordern deutsche Politiker zu aktiven Friedensbemühungen (Beispiel KSZE), zu längst vereinbarten, vielfach geforderten Maßnahmen auf:
• die sofortige Beendigung der Teilnahme an militärischen und zivilen Konflikten,
• Reduzierung der Verteidigungsbudgets aller EU Mitgliedsstaaten um 90%
• unmittelbare, konsequente Revision des PESCO auf EU-Ebene („Permanente Strukturierte Kooperation“ = Verteidigungshaushalt) auf 10% des ursprünglichen Budgets
• Investitionen in friedensfördernde Institutionen und Wiedergutmachung
• Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts aller Völker, Abkehr & Abwehr von Eingriffen durch Drittstaaten in ihre interne politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung (z. Bsp. Ukraine, Afghanistan, Irak, Iran, Libyen, Taiwan, Venezuela)
• unverzüglicher Stopp aller Waffenexporte, einschließlich der Defensivsysteme
2. Darüber hinaus zu verlangen wir:
• Investitionen zur Bildung notwendigen Sozialkapitals aus Finanzierung der aktuell geplanten, gestrichenen Verteidigungsausgaben, zur Verbesserung der Gesundheitsförderung, -vorsorge und -erhaltung aller Bürger (insbesondere der sozial Benachteiligten), vordringlich der Vorbeugung von Pandemien.
• Die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit zur Pandemie-Vorbeugung und Risikoverringerung in den Vordergrund zu stellen. Im Rahmen internationaler Zusammenarbeit ist die Pandemie-Vorsorge zur Vermeidung und Verringerung biologischer Gefährdungen auf ein Niveau vergleichbar der nuklearen Zusammenarbeit im Rahmen der IAEA (Internationale Atom Energie Agentur) zu stellen.
• Als Bedingung der Weiterführung offener, multinationaler Handelsbeziehungen die Investitionen in Forschung und Entwicklung umweltschonender Produktionsverfahren & Konsumentwicklung zu erhöhen. Einen Mechanismus zu entwickeln, mit dessen Hilfe Forschungsergebnisse frei und öffentlich zur Verfügung gestellt werden damit diese Ergebnisse gemeinschaftlich und zum Wohle aller Menschen nutzbar gemacht werden können (Gewährung universeller Teilhabe).
• Eine effektive, zeitnahe Revision des aktuellen Wirtschaftssystems zu ökologisch und sozial nachhaltigen Zielsetzungen auf Basis resilienter, rechenschaftspflichtiger Strukturen.
• Unmittelbar und unverzüglich Schritte zur Erreichung der SDG (der globalen, sozialen Entwicklungsziele) bis 2035 für Deutschland und die EU zu beschreiben, zu beschließen und einzugehen.
3. Wir fordern die Rückkehr zu Völkerverständigung und internationalen Zusammenarbeit im Interesse aller Völker und Nationen, längst formuliert, manifestiert & vereinbart durch eine ganze Reihe von Verträgen und Vereinbarungen, an dieser Stelle sinnbildlich veranschaulicht mit einigen ausgewählten Anmerkungen:
• Atlantik Charta (1941) – der Gedanke zum Frieden und zur Freiheit aller Völker
Diese Charta ist eine Vereinbarung zwischen W.Churchill (Premierminister UK) und F.D.Roosevelt (Präsident der USA) zur Neuordnung der Welt und Aufbau der Vereinten Nationen im Anschluss auf das Ende des 2. Weltkrieges (Aug. 1941). Kernpunkte dieser Charta sind friedliche Zusammenarbeit, Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, Souveränität und gleicher Zugang zu Ressourcen und Gütern für alle. Die acht Kernpunkte dieser Charta bilden die Grundlage der heutigen Organisation der Vereinten Nationen.
• Londoner Vereinbarung (1945) – ohne Rechtfertigung und Verantwortung geht es nicht
Diese Vereinbarung wurde von Großbritannien, USA, Sowjetunion und Frankreich nach dem 2. Weltkrieg beschlossen um eine universelle, rechtliche Basis zur Verurteilung der Naziverbrechen (bekannt vor allem durch die Nürnberger Gerichte beginnend im November 1945) zu schaffen. Kernpunkte dieser Vereinbarung waren u.a. die Strafbarkeit der Planung, Vorbereitung, Initiierung und Durchführung von Angriffskriegen, Misshandlung von Kriegsgefangenen und zivilen Personen. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage des heutigen Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag.
• Charta der UN (Oktober 1945) – das globale Haus des Friedens und der Zusammenarbeit
Diese Charta ist die wohl wichtigste Vereinbarung zwischen Völkern und Nationen dieser Welt mit dem Ziel der friedlichen Zusammenarbeit und Entwicklung aller Völker und Nationen in gegenseitigem Respekt. Sie wurden von 54 Staaten als Gründungsmitglieder 1945 in San Francisco unterzeichnet. Heute sind 193 Nationen Mitglied.
• Akte von Helsinki (1974) – ein mühevoller, steiniger Weg für Europa im kalten Krieg
..die
Mitgliedsstaaten vereinbaren die Achtung der souveränen Gleichheit und
Menschenrechte, Unverletzlichkeit der Grenzen, friedlichen Konfliktlösung und
Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Zudem einigten
sich die 35 Unterzeichnerstaaten auf eine gemeinsame Zusammenarbeit in
Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Umweltfragen. Diese Akte gilt als die
Grundlage der Entspannung im Kalten Krieg in Europa, sie ist die Basis der
späteren deutschen Wiedervereinigung 1990 und auch Zeugnis der mühevollen
Arbeit den Frieden zu sichern. Sie steht aber vor allem auch für den Erfolg
gerade dieser Bemühungen ohne welche eine EU in der heutigen Form überhaupt
nicht denkbar wäre.
1995 ging die auf dieser Akte basierende Organisation in die KSZE (Konferenz
über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) über.
• 2+4 Verträge (Sept. 1990) – man muss nur wollen, dann geht es auch!
..repräsentieren
die Ergebnisse der Bemühungen um Frieden und Kooperation nicht nur in Europa.
Sie wurden abgeschlossen zwischen den ehemaligen Siegermächten des 2.
Weltkrieges (USA, UK, Russland und Frankreich = 4) einerseits und den beiden
damals getrennten, deutschen Staaten (=2) andererseits zur Bildung einer
deutschen Nation: der Bundesrepublik Deutschland wie wir sie heute kennen. Sie sind
auch ein Monument der Völkerverständigung und Beendigung des Kalten Krieges.
Unter anderem erklärten damals die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik, dass das vereinte Deutschland keine
seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner
Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen. Zusätzlich setzte der
US-amerikanische Außenminister auf Betreiben seines deutschen Amtskollegen
einen Verzicht auf weitreichende NATO-Manöver im Osten Deutschlands durch: man
einigte sich auf eine zusätzliche Protokollnotiz, wonach diese nur unter
Berücksichtigung der Sicherheits-interessen der Sowjetunion abgehalten werden
sollen.
• Paris Charta (Nov 1990) – ein Meilenstein zur friedlichen Entwicklung, zum sozialen Wohlstand
..wurde von
32 europäischen Ländern sowie den USA und Kanada unterzeichnet. Die Staaten
verpflichten sich zum Schutz ihrer nationalen Minderheiten, zur Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen den Völkern, zur friedlichen Beilegung von Streitfällen
sowie zur Fortsetzung des Abrüstungsprozesses.
Gefördert werden sollen politischer Pluralismus, Marktwirtschaft, die
Sicherstellung eines ständigen Wirtschaftswachstums, des Wohlstandes, der
sozialen Gerechtigkeit und der rationalen Nutzung der ökonomischen Ressourcen.
Der Umweltschutz soll in der gemeinsamen Verantwortung aller
Unterzeichnerstaaten liegen.
• NATO Grundakte (Mai 1997) – zur Überwindung des Misstrauens und der Bedrohung
..eine
völkerrechtliche Absichtserklärung zwischen der NATO und Russland mit dem Ziel
das Verhältnis aus Misstrauen und gegenseitiger Bedrohung zu überwinden.
Kernpunkte sind Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt
gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale
Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit.
Sowie die Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen
Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur
Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen
und des Selbstbestimmungsrechts der Völker selbst zu wählen.
LG
Heinz