öffentlich rechtlicher Rundfunk
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/311191/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-von-der-gruendung-der-ard-bis-heute/ „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt dem Gebot der Staatsferne…“ das ist zur Zeit überhaupft nicht mehr der Fall!
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt… Die Angebote müssen der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen…
So sollen sie Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit wahren und einen Beitrag zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung leisten. Um auch wirtschaftlich unabhängig zu sein, werden sie nicht aus Steuern, sondern vorrangig durch Rundfunkgebühren finanziert.
Jimmy Gerum kämpft für die Erneuerung des Prinzips des ÖRR …. https://leuchtturmard.de/