Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)

Von Ute Lampe übernommen…

07.02.2015  Responsibility to Protect

Ist ein Konzept maximal eine Doktrin.

Grundsätzlich gilt das Völkerrecht und die Souveränität des Staates.

Wenn Staaten nicht in der Lage oder nicht Willens sind, die eigene Bevölkerung zu schützen und die Gefahr eines Genozids besteht, soll RtoP zum Tragen kommen.

In diesem Konzept liegt der Schwerpunkt eindeutig auf react, also militärisches Eingreifen. Die beiden anderen Säulen prevent und rebuilt werden vernachlässigt behandelt. Sie sind im Rahmen der Entscheidungsfindung zwar mit zu prüfen, es gibt aber keine Bindung.

Im UNO-Beschluss 2005 wurde der Anwendung deutlich Grenzen gesetzt. Es ist auch nicht ins Völkerrecht mit aufgenommen worden. Die Hürde zur Durchführung von RtoP ist die Zustimmung des Sicherheitsrates.

Problem ist, dass es einseitig und selektiv von Staaten interpretiert wird.

Nach Einschätzung von Zumach haben die Mehrheit der Staaten eher ein distanziertes Verhältnis zu RtoP, da der Eindruck vorherrscht, dass es eher missbraucht wird.

2006 ist es das erste Mal zur Anwendung gekommen, durch die Einrichtung einer Flugverbotszone in Libyen. Da die Enthaltung und damit Zustimmung von Russland und China von den Koalitionären ausgenutzt wurde, werden die beiden Staaten so schnell nicht mehr zustimmen.

Pahl stellt positiv heraus, dass die Menschen im Vordergrund stehen.

Haydt kritisiert das Konzept grundsätzlich. Unter anderem auch, weil der Schwerpunkt auf der Militarisierung liegt. Damit wird eine Lösungsfindung aus eigenen Kräften unterhöhlt.

Es stellt sich die zentrale Frage: Wer entscheidet auf welcher Basis über Interventionen?

RtoP ist nicht neutral, da der Sicherheitsrat über den Einsatz entscheidet. Mitglieder des Sicherheitsrates und andere größere Staaten werden in dem Konzept zudem ausgenommen. Das ist eine Arroganz der mächtigen Staaten.

Der Schwerpunkt muss auf Prävention liegen und auf das Recht auf Frieden, Gleichberechtigung und Partizipation. Die Ungleichheit in der Welt und der Machtmissbrauch einzelner Staaten sind eine Triebkraft für Gewalt und Krieg.

Haydt: Bundesregierung sagt, „es gibt kein Recht auf Frieden!“

Sie blockiert und unterminiert die Forderung auf UN-Ebene, das Recht auf Frieden als universelles Menschenrecht einzuführen.

 

Über admin

Hausarzt, i.R., seit 1976 im der Umweltorganisation BUND, schon lange in der Umweltwerkstatt, seit 1983 in der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW (www.ippnw.de und ippnw.org), seit 1995 im Friedenszentrum, seit 2000 in der Dachorganisation Friedensbündnis Braunschweig, und ich bin seit etwa 15 Jahren in der Linkspartei// Family doctor, retired, since 1976 in the environmental organization BUND, for a long time in the environmental workshop, since 1983 in the medical peace organization IPPNW (www.ippnw.de and ippnw.org), since 1995 in the peace center, since 2000 in the umbrella organization Friedensbündnis Braunschweig, and I am since about 15 years in the Left Party//
Dieser Beitrag wurde unter Blog veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert