Südafrika, 14.1.
Südafrikas Anklage in Entwicklung: 12.1.24 https://wp.me/paI27O-5cD
13.1.: Prof Jeffrey Sachs: The significance of the reference to Amalek https://www.youtube.com/watch?v=7Swh4tdZNN8
Liebe Xanthe,
Danke für deine sehr hilfreichen und interessanten Ausführungen. Ich stimme deiner Bewertung was die Zulässigkeit der Klage angeht ausdrücklich nicht zu.
Es geht mitnichten “alleine um die Frage, ob es eine Absicht des israelischen Staates gegeben hat, Genozid auszuüben.”
Bei Südafrika’s Klage geht es zunächst einmal nur darum, die Plausibilität darzulegen, dass ein Völkermord stattfindet, mit dem Ziel eine temporary injunction zu erwirken. Das bedeutet, Südafrika beabsichtigt das Gericht dazu zu bewegen, dem behaupteten Täter Israel eine Anweisung gibt “tue dies, tue das, tue aber nicht jenes”. Das zu verstehen ist ganz zentral. Es geht also zunächst nicht um die materielle Prüfung. Deshalb kommt die Entscheidung des Gerichts ja auch schnell. Und deshalb -und da lehne ich mich jetzt weit aus dem Fenster, als jemand der zwar mal fünf Semester Jura, aber keinen Hochschulabschluss in Völkerrecht hat- wird das Gericht die Plausibilität in einigen Tagen auch bejahen, denn das Plädoyer von gestern war dahingehend absolut wasserdicht. Völkermord ist plausibel. Sehr sogar.
Zu dem Ganzen empfehle ich die Diskussion von Finkelstein und Rabbani (erstes Video) ab Minute 35:00, die ich heute morgen geteilt habe.
Mit kollegialen Grüßen
Roland
Am Fr., 12. Jan. 2024 um 16:41 Uhr schrieb Xanthe
Liebe Alle,
ich habe gestern und heute die mündlichen Verhandlungen im Internationalen Gerichtshof verfolgt. Ich bin keine Juristin, kenne mich aber recht gut mit Völkerrecht aus und habe damals die mündlichen Verhandlungen live in Den Haag verfolgt, als es um das Rechtgutachten zur Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen ging.
Obwohl die Argumentation des südafrikanischen juristischen Teams sehr stark war und sicherlich für die Öffentlichkeit bewegend, juristisch gesehen war die Argumentation des israelischen Teams ebenso stark. Wenn man auch schaut, wie in anderen ähnlichen Prozessen zu Genozid ging, muss man erwarten, dass das Gericht sich nicht vom humanitären Leid der Menschen in Gaza leiten lässt, denn es geht hier um alleine um die Frage, ob es eine Absicht des israelischen Staates gegeben hat, Genozid auszuüben.
Die israelische Seite argumentiert, dass sie nachweisen können, dass sie doch zumindest versucht haben, Zivilist*innen durch Vorwarnungen und Evakuierungen zu schützen. Es kann sein, dass diese Versuche reichen -ungeachtet, dass diese nicht tatsächlich die Menschen schützten – , um zu belegen, dass es keine Absicht gibt, das Volk oder einen Teil des Volkes zu eliminieren. Alleine die genozidalen Aussagen von führenden Politiker*innen reichen nicht aus, um eine Absicht zu belegen, wenn sie nicht selbst die offizielle Strategie und Umsetzung der militärischen Operation in einer führenden Position determinieren.
Es kann daher sein, dass das Gericht den Fall nicht annimmt. Aber wenn es doch entscheidet, dass es eine Anklage stattgegeben wird, ist die Frage, welche provisionellen Maßnahmen angeordnet werden. Hier hat Israel jedoch argumentiert, dass das Gericht nicht nur die Rechte einer Seite schützen muss, sondern beide Seiten. Also nicht nur die Zivilist*innen in Gaza, sondern auch die in Israel und auch die Geiseln schützen muss. Deswegen argumentiert Israel, dass die militärische Operation auf gar keinen Fall suspendiert werden darf. Schließlich könnte das bedeuten, dass Israel eine Anordnung des Gerichts bekommt, nur seine Operation zu mäßigen.
Nur, dass Ihr mich nicht falsch versteht: Ich berichte nur und bewerte diese Argumentationen nicht, obwohl meine große Hoffnung bleibt, dass das Gericht mindestens die Kriegshandlungen untersagt und einen Waffenstillstand auf beiden Seiten anordnet.
Grüße
Xanthe
On 12.01.2024 02:34, Roland wrote:
Liebe Kollegen,
Zwei kleinere Ergänzungen zu meiner Email von gestern.
1) Die irische Juristin Blinne Ni Ghralaigh aus dem Team der Anklage hatte ich gestern vergessen zu erwähnen. Sie hielt heute nach Ansicht vieler Beobachter auf Twitter/X eines der stärksten Plädoyers, auch wenn es bei der hohen Qualität der juristischen Ausführungen der südafrikanischen Experten schwer ist eine Einzelperson herauszuheben.
2) Die korrekte Verlinkung von Yeshayahu Leibovitz‘s Bemerkungen zu seiner Verwendung des Begriffes Judeo-Nazis will ich niemandem vorenthalten.
Das war ein spektakulärer Tag in Den Haag heute, und -ohne die Entscheidung des Gerichtes vorabnehmen zu wollen- war es ein historischer Sieg Südafrikas für das palästinensische Volk und eine kleine, sehr tapfere Minderheit bei den Israelis, die sich unter groẞen eigenen Entbehrungen für Frieden und gleiche Rechte aller Menschen zwischen Jordan und Mittelmeer einsetzen. Die israelische Verteidigung kann meiner Meinung nach diese Vorwürfe nicht ausräumen.
Während Südafrika beispielhafte Führung in Sachen Völkerrecht bewiesen hat, und sich, neben weiteren Staaten wie Kuba, Tunesien und Libyen, mit Slowenien auch ein erstes europäisches Land hinter Südafrika gestellt hat, hat Deutschlands Vizekanzler Robert Habeck auf seiner hastig anberaumten Israelreise amateurhaft sein “persönliche Meinung” zu dem Verfahren geäuẞert. Da kann man von Glück sprechen, dass für die Richter in Den Haag bei der Prüfung völkerrechtlicher Normen persönlichen Meinungen von sendungsbewuẞten deutschen Spitzenpolitikern (deren Loyalität gegenüber der deutschen Bevölkerung ich in Zweifel ziehe) nicht von Belang sind.
Gleichzeitig ist dies ein absolut beunruhigender Tag, weil die USA und Groẞbritannien ohne zu zögern mit ihren Luftangriffen auf Jemen offenbar einen neuen Krieg angefangen haben. Im Nahen Osten droht damit ein Flächenbrand ungeahnten Ausmaẞes. Von der Russland-Ukraine-Krise schlittert die Welt in eine weitere tiefe Krise, deren Ausmaẞ noch gar nicht abzusehen ist, und die auch im UN-Sicherheitsrat zu gröẞten Verwerfungen führen könnte.
Ich würde mir natürlich wünschen, dass sich unsere IPPNW, in einer solchen Situation, in der die Bundesregierung so viele falsche Entscheidungen trifft, sehr deutlich auf Basis des Völkerrechts positioniert, es vermeidet, jegliche Denkmuster und jegliches Framing aus dem deutschen Mainstreamdiskurs zu übernehmen, der alles versucht den Prozess in Den Haag so weit wie möglich totzuschweigen, und dabei die behauptete Staatsräson über eine responsibility-to-protect stellt. Die IALANA-Einschätzung von heute empfand ich da schon einmal als eine sehr hilfreiche Argumentationsgrundlage für unsere Position als Friedensorganisation.
Mit kollegialen Grüẞen
Roland
Am Do., 11. Jan. 2024 schrieb Roland
Liebe Kollegen,
Am ersten Tag der Verhandlung der Klage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag, wird morgen zunächst die südafrikanische Delegation ihre Klage vortragen.
Die Gerichtsverhandlung kann hier live verfolgt werden.
Die exzellenten juristischen Vertreter der Anklage werden in diesem Beitrag der Sunday Times porträtiert.
Tshidiso Ramogale
Sarah Pudifin-Jones
Lerato Zikalala
Vaughan Lowe
John Dugard sagte im Oktober folgendes zu einem möglichen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ): “Es ist wirklich wichtig, zu betonen, dass die israelische Führung, Premierminister Benjamin Netanyahu, sein Kriegskabinett, und viele Mitglieder der israelischen Armee verantwortlich sind für die Beauftragung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und möglicherweise Völkermord. Und sie müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden. [..] Der Internationale Gerichtshof (ICJ) ist die Institution, welche dafür genutzt werden sollte, um die Israelis für ihre Verbrechen in die Verantwortung zu nehmen. Aber leider wird [dieser Klageweg] gegenwärtig nicht genutzt. Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) (Anmerkung Roland Thele: dies ist derzeit der Brite Karim Khan) scheint nicht entschlossen zu sein, Israel und seine [politische und militärische] Führung strafrechtlich zu verfolgen. Wenn der UN-Sicherheitsrat ohne ein US-Veto entscheiden [würde], dass es einen Waffenstillstand geben muss, dann würde dies den Krieg sehr schnell zu Ende bringen. Aber ich fürchte, dass die USA jegliche Resolution mit einem Veto blockieren werden, und dass es damit [auch] zu keiner Anordnung eines Waffenstillstands durch den UN-Sicherheitsrat kommen wird. Die Schwierigkeit besteht [auch] darin, dass -selbst wenn der UN-Sicherheitsrat einen Waffenstillstand anordnen würde- es [derzeit] keine Anzeichen dafür gibt, dass Israel eine solche Anordnung durch den UN-Sicherheitsrat akzeptieren würde. Und noch einmal, es würde sehr stark von den USA, Großbritannien und den Westmächten abhängen, ob [man] Israel dazu zwingen könnte, einen Waffenstillstand zu akzeptieren, einen Waffenstillstand zu verwirklichen, und Frieden in der Region [einkehren zu lassen].”
Mark Lattimer, der Direktor des Ceasefire Centre for Civilian Rights gab gestern auf Twitter/X folgende Einschätzung zu den Chancen der Klage ab*:
“Weder die Feststellung, dass Israel Völkermord begangen hat, noch die Verwerfung von Südafrikas Klage sind mögliche Ergebnisse der Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof in dieser Woche.
Worauf sollte man also realistischerweise schauen? Einige kurze Ausführungen zu fünf möglichen Maßnahmen [welche das Gericht beschließen könnte]:
Die Anhörung hat gegebenenfalls darüber zu entscheiden, ob ‘vorläufige Maßnahmen’, wie sie Südafrika gefordert hat, angeordnet werden.
In der Verhandlungssache Gambia v. Myanmar hat der Internationale Gerichtshof nur gesagt: Halte deine Verpflichtungen ein, die sich aus der Völkermord-Konvention ergeben.
In der Verhandlungssache Ukraine v. Russland hat der Internationale Gerichtshof gesagt: Beende deine Militäroperationen.
Und im Falle Israels?
- Beweissicherung & Gewährleistung einer [unabhängigen]Untersuchung möglicher Völkerrechtsverletzungen. Der entscheidende Punkt, den es hier zu beobachten gilt, ist das Ausmaß in dem Israel [vom Internationalen Gerichtshof] dazu verpflichtet wird, Zugang zu einer (unabhängigen) Untersuchung des Sachverhaltes [durch eine]Untersuchungskommission [zu ermöglichen], inklusive [von Vertretern] des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC).
Dieses war zum Beispiel für Myanmar der Fall.
- Unterdrückung/Bestrafung von Anstiftungen zum Völkermord. An dieser Stelle könnte der Internationale Gerichtshof einen echten Unterschied machen, und Israel effektiv dazu zwingen, die entmenschlichende und zeitweise exterminatorische Sprache, die von führenden israelischen Regierungsbeamten und Politikern verwendet wird, einzuschränken. (Anmerkung Roland Thele: Lattimer bringt an dieser Stelle das Beispiel von Yoav Gallant‘s “Human animals”.)
- Ermöglichung des Zugangs ausreichender humanitärer Hilfe. Zusammen mit den behaupteten Anstiftungen zum Völkermord ist es die Verhängung von Lebensbedingungen, die [geeignet sind] zur Vernichtung einer Bevölkerungsgruppe (palästinensische Bevölkerung Gazas) führen, die den Kern dieses Falles ausmacht. Der letzte Bericht des UN-Generalsekretärs António Guterres an die Vereinten Nationen wird[vom Gericht] wahrscheinlich als Beweis zugelassen werden.
- Einstellung von militärischen Operationen. Dieses ist der große Punkt, [eine dahingehende Entscheidung des Gerichts wirkt] aber nicht sehr wahrscheinlich. (Die Verhandlungssache Ukraine v. Russland war an dieser Stelle anders gelagert, weil es bei diesem Fall nicht darum ging, ob Russland einen Völkermord begeht, sondern darum, ob [Russlands] Invasion eine legitime Reaktion auf einen behaupteten Völkermord war.)
(Anmerkung Roland Thele: Lattimer verlinkt an dieser Stelle einen Tweet von Juraprofessor Adil Haque von der Rutgers Law School, der in Reaktion auf eine Analyse des Juristen Jesse Lempel diese interessante Einschätzung abgibt: “Bei genauerer Überlegung legt dieser Beitrag [von Jesse Lempel] einen anderen Weg nahe, einen beidseitigen Waffenstillstand zu erreichen, ohne Rechtsprechung über beide Parteien. Das Gericht könnte Israel dazu anweisen, sofort alle Militäroperationen einzustellen, es sei denn diese seien gebotene und verhältnismäßige Erwiderungen von weiteren bewaffneten Angriffen [auf seine eigene Bevölkerung].”
(Anmerkung Roland Thele: Diese Einschätzung bezieht sich auf das Selbstverteidigungsrechtsrecht von Staaten, welches in Kapitel VII, Artikel 51 der UN-Charta formuliert ist. Es handelt sich hierbei also um eine Art Conditio-sine-qua-non, einen eleganten juristischen Kniff also, um Israel dazu zu zwingen, seine “Operationen” gegen größtenteils fiktive Terrorziele in Gaza einzustellen.)
- Aber der Internationale Gerichtshof könnte Israel auch dazu anweisen, seine militärischen Operationen zu begrenzen oder zu modifizieren, um die Beauftragung von Tatbeständen die unter die Völkermordkonvention fallen, zu vermeiden, einschließlich völkerrechtswidriger Tötungen, Beifügung schwerwiegender körperlicher und seelischer Verletzungen, Auferlegung von zerstörerischen Lebensbedingungen usw. Hierin bestünde die wirkliche Tragweite juristischer Weisheit.
Das Fehlen einer äquivalenten juristischen Klausel bedeutet, dass dieser Fall nicht unter den Genfer Konventionen/Protokollen vor Gericht gebracht werden konnte, aber es bietet sich hier in Wirklichkeit die Gelegenheit, Verletzungen des Kriegsrechts, die bereits so viele palästinensische und israelische Leben gekostet haben, zu bändigen.”
Jeremy Corbyn, der ehemalige Oppositionsführer im britischen Unterhaus, hat vor wenigen Stunden gemeinsam mit Andrew Feinstein ein starkes Statement abgegeben, und für Samstag den 13.Januar, 12 Uhr in London zu einer erneuten Großdemonstration in Solidarität mit Gaza, einem sogenannten nationalen Marsch für Palästina aufgerufen.
Corbyn wird offenbar nach Den Haag reisen, und sich der südafrikanischen Delegation der Anklage anschließen.
Folgende Länder haben sich bislang der Klage Südafrikas vor dem ICJ angeschlossen: Türkei, Indonesien, Malaysia, Bolivien, Nicaragua, Malediven, Venezuela, Namibia, Marokko, Bangladesch, Pakistan, Saudi-Arabien, Iran, Jordanien und Brasilien.
Die Arabische Liga hat sich ebenfalls hinter die Klage gestellt.
Ich bin gespannt, wie sich die Verhandlung in Den Haag auf die Lage im Nahen Osten und auf die westlichen Nationen, allen voran das tief verstrickte Trio USA, Großbritannien und Deutschland, auswirken wird.
Sie tut es meiner Meinung nach schon jetzt. Die photo ops der deutschen Außenministerin Annalena Bärbock vor Hilfslieferungen kommen nicht von ungefähr. Sie läuft rechtlich betrachtet Gefahr, als Mittäterin eines Völkermords zu gelten.
Auch die Sprecher der Bundesregierung wirkten bei der Befragung durch Tilo Jung, Hans Jessen und Kollegen auf der heutigen Bundespressekonferenz sehr zahm im Vergleich zur Hasbara-Show der vergangenen Monate. Das passiert alles nicht ohne Grund, dass man sich jetzt besorgter als vorher um die Zivilbevölkerung in Gaza gibt.
Noch mehr gespannt bin ich aber darauf, ob sich Richard Goldstone im Zuge dieser Verhandlung eventuell auch zu Wort melden wird. Ich würde es mir sehr wünschen.
Abschließend möchte ich auf -Triggerwarnung- ein in diesem Beitrag von Middle East Eye verlinktes Video hinweisen, welches gestern bei Twitter/X kursierte, und den feigen Mord an einer palästinensischen Frau, Hala Rashid Abd al-Ati, zeigt. Die Tat geschah am 12. November in Gaza City. Die Frau wurde von einem israelischen Soldaten erschossen, als sie sich neben einem eine weiße Fahne schwenkenden Kind an der Spitze einer Gruppe weiße Fahnen schwenkender Zivilisten durch die al-Wihda-Straße in Gaza City bewegte.
Ich fand das einfach nur schockierend mitanzusehen. Was ist das für ein Soldat, der so etwas Feiges zustande bringt?!
Eine schändliche Tat, die mir die Worte zweier sehr charismatischer und kluger Menschen in Erinnerung rief, die sich heute auch klar gegen den Völkermord in Gaza positionieren würden.
Erstens, Thomas Sankara‘s Worte: “Quand tu as une arme qui peut cracher le feu d’abord, et que l’on peut recevoir des ordres sans savoir à qui profite cet ordre, à qui profite ce fusil, et bien, on devient un criminel en puissance qui n’attend que le déclic pour semer la terreur autour de soi.”
Und zweitens, die geradezu prophetischen Worte von Professor Yeshayahu Leibovitz, einem der klügsten Köpfe die Israel je hatte, als er von den Judeo-Nazis in Israel sprach. Wie recht er hatte.
Let’s bring them to justice!
Mit kollegialen Grüßen
Roland
*Ich habe mir größtmögliche Mühe gegeben, Lattimers Tweets so gut es ging aus dem Englischen zu übersetzen. Kleinere Fehler kann ich nicht ausschließen.
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Xanthe