Entwurf der Rede von Norman Paech am 12.7.2019,
bei dem Manifest und Flaggentag in der Dornse
Atompolitik:
INF, NPR und die Gefahr des Krieges
Anfang
2018 stellte die Wochenzeitung DIE ZEIT fest, dass die Atomwaffen eine „verdrängte Wirklichkeit“ seien, aber
alles Verdrängte irgendwann wiederkäme. Doch jetzt sei die Angst vor dem
Atomkrieg zurückgekehrt, und sie sei berechtigt. Sie führt drei Ereignisse auf,
die das zu bestätigen scheinen: Ein Großalarm in Japan im August 2017, der die
Bürger in die Schutzräume trieb, da eine nordkoreanische Rakete über die Insel
Hokkaido hinweggerast war. Ein Workshop der US-amerikanischen
Seuchenschutzbehörde im Januar 2018, auf dem Ärzte und Regierungsangestellte
lernen sollten, wie sie sich bei einer atomaren Explosion verhalten sollten.
Und eine Panik, die ebenfalls im Januar 2018 in Hawaii ausgebrochen war,
nachdem an einem friedlichen Sonntagmorgen plötzlich auf den Displays aller
Mobiltelefone eine Notfallwarnung erschien: „Ballistische Raketen im Anflug auf
Hawaii. Suchen Sie sofort Schutz. Dies ist keine Übung.“ Mögen diese Ereignisse
in der Tat die Rückkehr einer Angst signalisieren, so geben sie aber keinen
Aufschluss darüber, ob diese Angst berechtigt ist. Da es sich in Japan und
Hawaii um Fehlalarme handelte, könnte man sogar den Umkehrschluss ziehen und die Angst für unberechtigt halten – nur
keine Panik.
Ein Ereignis jedoch,
welches die Angst als durchaus berechtigt erscheinen lässt, fand nicht den Weg in die Medien.
Ebenfalls im Januar 2018 hielt der Generalstabschef der britischen Armee, General Sir Nicholas Carter, vor dem „Royal
United Service Institute“ einen Vortrag mit dem Thema „Dynamic Security Threats
and the British Army“. Seine Thesen: Russland sei „der archetypische Vertreter
einer Bedrohung für Großbritannien“ und daraus folge die Notwendigkeit, sich
auf die Bedrohung vorzubereiten, „den Krieg zu führen, den wir vielleicht
führen müssen“. Seine Worte zeichnen mit ungeschminkter Deutlichkeit ein
erschreckendes Feindbild: „Ich will keinesfalls unterstellen, dass Russland in
der traditionellen Definition des Begriffs in den Krieg ziehen will, aber es
gibt Faktoren, die sich auf die Frage nach ihren Absichten beziehen und man
muss die russische Psyche, ihre Kultur und ihre Philosophie der Prävention
verstehen. Ich denke, Russland könnte die Feindseligkeiten früher einleiten,
als wir erwarten, und viel früher, als wir es unter ähnlichen Umständen tun
würden. Höchstwahrscheinlich werden sie schändliche Maßnahmen unterhalb der
Schwelle gegenseitigen Beistands von Artikel 5 des NATO-Vertrages nutzen, um
die Fähigkeit der NATO zu untergraben und die Struktur zu bedrohen, die unsere
eigene Verteidigung und Sicherheit bedrohen (…). Die Parallelen zu 1914 sind
überdeutlich. Unsere Generation hat sich seit dem Ende des Kalten Krieges daran
gewöhnt, Kriege nicht wirklich führen zu müssen – aber wir haben vielleicht
keine Wahl hinsichtlich eines Konflikts mit Russland. Und wir sollten uns an
Trotzkis Worte erinnern: ‚Du bist vielleicht nicht an Krieg interessiert, aber
der Krieg ist an Dir interessiert‘.“ Die
ganze Rede liest sich wie eine Aufforderung zur Mobilmachung gegen die Russen:
„Als nächstes, denke ich, müssen wir uns darauf vorbereiten, den Krieg zu
führen, den wir vielleicht führen müssen“ (1).
An
martialischen Reden auch von Militärs gegen den Osten war zu Zeiten des Kalten
Krieges kein Mangel. Aber vor dem Hintergrund der sich jetzt durchsetzenden
Aufrüstung der NATO-Staaten, ihres aggressiven strategischen Konzepts und der
zweifelhaften Berechenbarkeit ihrer politischen Führung, ist die Angst vor einem drohenden Atomkrieg durchaus nicht abwegig.
Ein
Atomwaffenverbotsvertrag ohne Atommächte.
Ein halbes Jahr vor der Carter-Rede waren in
New York die Vertreter von 122 Staaten zusammengekommen, um einen Vertrag über
das vollständige Verbot von Atomwaffen abzuschließen. Es sollte ein Meilenstein
der Abrüstung werden, der das Entwickeln, Produzieren, Testen, Besitzen und
Weitergeben, die Lagerung, das Drohen und den Einsatz verbieten sollte. Er sollte die Lücke schließen, die die
Richter des IGH noch in ihrem Gutachten vom 8. Juli 1996 gelassen hatten,
als sie über die Legalität der Atomwaffen zu urteilen hatten. Ihre
grundsätzliche Ablehnung der Atomwaffen war klar: „Die Androhung und der
Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen die Prinzipien und Regeln des
humanitären Völkerrechts“. Sie sahen drei wesentliche Prinzipien des
Völkerrechts verletzt:
- Die
mangelnde Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten,
- die
Zufügung unverhältnismäßiger Leiden und unnötiger Grausamkeiten und
- die
Verletzung der territorialen Souveränität unbeteiligter und neutraler Staaten.
Nur im Falle einer unmittelbaren
Gefährdung der Existenz eines Staates
meinten die Richter, „nicht genügend Grundlagen zu haben, die sie in die Lage
versetzen, mit Sicherheit zu entscheiden, dass die Anwendung von Atomwaffen
unter allen Umständen im Widerspruch steht zu Regeln des für den bewaffneten
Konflikt verbindlichen Rechts“ (2).
Dieses
Schlupfloch nutzten die Atommächte, ihr Arsenal und ihre Strategien auch
weiterhin als rechtlich legitimiert zu betrachten und über die
Abrüstungsverpflichtung, die die Richter zum Ausgleich in das Gutachten
geschrieben hatten, hinwegzusehen.
Der Atomwaffenverbotsvertrag
wurde am 7. Juli 2017 von
69 Staaten unterzeichnet, die Atommächte befanden sich alle in Hamburg bei dem
G-20-Gipfel. Verbindlich wird der Vertrag nur für die Staaten, die ihn auch
ratifizieren, 19 Staaten bis Oktober 2018. Der
Vertrag tritt erst 90 Tage nach der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde
in Kraft – ein absehbar sehr langer Weg. Würde die Bundesrepublik den Vertrag unterschreiben und
ratifizieren, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt, so hätte das in der Tat
einschneidende Folgen. Sie hätte die Lagerung von Atomwaffen und ihren
Transport in und über Deutschland zu untersagen und von den USA den Abzug ihrer
in Deutschland stationierten Atomwaffen zu fordern. Sie hätte alle
Stationierungsabkommen für Atomwaffen zu kündigen und alle Übungen der
Bundeswehr mit Atomwaffen einzustellen. Sie hätte die nukleare Teilhabe in der
NATO einzustellen und ihre Mitarbeit in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO
und allen anderen mit Atomwaffen befassten Gremien zu beenden. Dieses würde
weitere politische Konsequenzen für den Verbleib der Bundesregierung in der
NATO nach sich ziehen, zu denen derzeit keine der möglichen
Regierungskoalitionen in der Bundesrepublik bereit sein wird.
NPT-
und INF-Vertrag: der Weg zur Abrüstung.
Seit
1970 ist zudem der Nichtweiterverbreitungsvertrag (Non Proliferation Treaty,
NPT) in Kraft, der zwar nicht die nukleare Aufrüstung in Indien, Pakistan,
Israel und Nordkorea verhindern konnte, aber doch den Stopp der Nuklearpläne Libyens, Südafrikas und des Iran für
sich verbuchen kann. Die Verpflichtung,
„ernsthafte Verhandlungen zur vollständigen atomaren Abrüstung“, die die
Atommächte mit ihrer Unterschrift unter den Vertrag übernommen hatten, ist bis
heute jedoch Papier geblieben.
Dem
immer wieder proklamierten Abschied von den Atomwaffen sind die USA und die
Sowjetunion auch mit dem INF-Vertrag
(Intermediate Range Nuclear Forces Treaty) von 1987, dem einzigen
substantiellen Abrüstungsschritt, nur einen kleinen Schritt nähergekommen.
Dieser von Reagan und Gorbatschow abgeschlossene Vertrag verpflichtet die
beiden Parteien, landgestützte ballistische Raketen und Marschflugkörper mit
einer Reichweite von 500 bis 5.500 Kilometer sowie ihre Abschussvorrichtungen
und Infrastruktur zu zerstören. Der Vertrag trat 1988 in Kraft und beendete die
sogenannte Raketenkrise zwischen 1978 bis 1985. Bis 1991 wurden in der Tat 846 US-amerikanische Raketen und 1.846
sowjetische INF-Systeme zerstört. Im September
des gleichen Jahres 1991 konnte Reagans Nachfolger George Bush auch die Beseitigung aller
bodengestützten nuklearen Kurzstreckenraketen (Short-Range Nuclear Forces), den
Abzug aller taktischen Nuklearwaffen (Cruise Missiles) auf US-Kriegsschiffen und den Abzug der Atombomben in Depots in Europa bis auf einige hundert bekanntgeben.
Mit diesem Rüstungshemmnis
will der neue Präsident Trump nun Schluss machen. Am 20. Oktober 2018 verkündete er während
einer Wahlkampfveranstaltung, dass er den INF-Vertrag kündigen werde, was
vertraglich möglich ist. Russland verletze den Vertrag seit vier Jahren und das
INF Arsenal der Chinesen gefährde die US-amerikanische strategische Position.
Seinem Vorwurf, Russland habe sogenannte SSC-8-Raketen mit einer Reichweite von
2.800 Kilometern östlich des Ural in Jekaterinburg und am Kaspischen Meer
aufgestellt, begegnen die Russen mit einem Hinweis auf US-Langstreckendrohnen,
ballistische Mittelstreckenraketen und Abschussvorrichtungen für seegestützte
Marschflugkörper. Eine Nachprüfung
dieser wechselseitigen Vorwürfe ist kaum möglich, aber auch nicht nötig.
Denn Präsident Trump will sich auf jeden Fall von dieser Rüstungsfessel
befreien, wozu ihm seine Devise „make America great again“ auch ohne
stichhaltige Begründung ausreicht. Unmittelbar nach dem Ausstieg der USA aus
dem INF-Vertrag in diesem Jahr hat nun auch Russland die Entwicklung neuer
landgestützter Langstreckenraketen angekündigt. Der befürchtete
Rüstungswettlauf ist bereits in vollem Gange.
Trumps Nationale
Sicherheitsstrategie: die Bedrohung aus dem Osten
Dieser
Neustart zu einem ungehemmten atomaren Wettrüsten ist schon der erste Schritt
zur Umsetzung der neuen Nuklearstrategie
von Februar 2018, dem Nuclear Posture Review 2018 (NPR2018). Seit 1994 hat
jede der neu ins Pentagon eingezogenen Administrationen ihre eigene Nuklearstrategie
definiert, zuletzt George W. Busch 2002 und Barack Obama 2010. Obama sah die nukleare Proliferation und
den Nuklearterrorismus als die drohendsten Gefahren und die größte
Herausforderung für die US-amerikanische Politik. Deshalb setzte er den Schwerpunkt
auf die Reduzierung der Atomwaffen, die Rüstungskontrolle und die Stärkung des
NPT-Vertrages. Er unterzeichnete 2010 den New-START-Vertrag, auch START III
genannt, zur Begrenzung strategischer Atomwaffen und 2015 den Nuklearvertrag
mit Iran. Seine Doktrin verzichtete zwar nicht auf den Ersteinsatz von
Atomwaffen, wohl aber auf den Einsatz gegen Staaten ohne Atomwaffen. Zudem
sollte es keine Entwicklung neuer Atomwaffen geben, lediglich ein
„Lebenszeitverlängerungsprogramm“, um die alten Waffen einsatzfähig zu halten.
Obwohl Obamas Kriegs- und Friedensbilanz trotz des Friedensnobelpreises zu
Lasten des Friedens ausging, zielte
seine Atomstrategie langfristig auf eine Befreiung von dieser gefährlichsten
aller Waffen.
Trumps
Nuklearstrategie basiert auf der im Dezember 2017 vorgestellten Nationalen
Sicherheitsstrategie, die eine vollkommen neue Bedrohungslage für die USA
definiert. Die „Annexion“ der Krim, obwohl schon 2014 in der Zeit der
Obama-Administration erfolgt, und die russische „Einmischung“ in der
Ost-Ukraine bilden nun die Eckpunkte der neuen Bedrohung. Hinzu kommt der
angebliche Verstoß gegen den INF-Vertrag, aber auch die Modernisierung der
chinesischen nuklearen Kapazitäten und die Atomrüstung der Nordkoreaner. Schließlich
besteht Trump auf seiner Überzeugung, dass der Iran seine Nuklearpläne niemals
aufgegeben habe, weswegen der Nuklearvertrag Obamas nicht nur überflüssig,
sondern schädlich sei. Eine derartige
Weltsicht reicht, um die Devise „America first“ mit einer aggressiveren
Strategie zu untermauern und die
Rückkehr zur Großmachtrivalität zu begründen. Der NPR2018 trennt sich nicht
von allen Vorgaben des Obama-Posture, kehrt
jedoch zur atomaren Abschreckung auch nicht-atomarer Angriffe zurück, zum Beispiel
bei Angriffen auf Kommandostrukturen, Kommunikationssysteme und bei
Cyberangriffen. Letztere werden zwar nicht ausdrücklich im Dokument erwähnt,
liegen jedoch im Rahmen der atomaren Abschreckung.
Die „kleinen“
Atomwaffen: die Gefahr aus dem Westen.
Eine
Erweiterung der US-amerikanischen Nuklearoptionen ist das neue Gewicht, welches
die Strategie auf kleine, taktische, substrategische Atomwaffen legt. Diese „Mininukes“ haben eine vergleichbare
Sprengkraft wie die über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Bomben, 15 bis
20 Kilotonnen. Die US-Streitkräfte
verfügen zwar derzeit über etwa 1.000 taktische Nuklearsprengköpfe, von
denen ein Teil seit 2002 in Europa stationiert ist, sie sollen aber um
seegestützte Langstreckenraketen und Marschflugkörper mit substrategischen
atomaren Sprengköpfen ergänzt werden. Diese Umrüstung würde nicht gegen den
INF-Vertrag verstoßen, da er nur landgestützte Raketen betrifft. Die
US-Administration begründet diesen neuen Rüstungsschritt damit, dass die
Abschreckung strategischer Atomwaffen nicht mehr überzeugend sei.
Das
passt in das Weltbild Carters, wenn er betont: „Ich glaube, es (Russland)
stellt die komplexeste und fähigste staatliche Bedrohung für unser Land seit
dem Ende des Kalten Krieges dar. Und meine Stabschefkollegen aus den USA,
Frankreich und Deutschland teilten diese Ansicht.“ Die Fixierung auf Russland lässt allerdings die „Bedrohung“ durch China
außer Betracht, die vor allem für die USA von zunehmender Bedeutung ist.
Sie übergeht auch die Gefahr, die entsteht, wenn durch die kleinen atomaren
Sprengkörper die Einsatzschwelle gesenkt wird. Dadurch wächst vor allem die
Bedrohung schwächerer Staaten wie Korea oder Iran. Denn Trumps Nuklearstrategie
hat den Verzicht Obamas, Staaten ohne Atomwaffen nicht mit Atomwaffen
anzugreifen, wieder aufgegeben. Vor kurzem, am 11. Juni 2019 hat der Vereinigte
Generalstab der US-amerikanischen Streitkräfte eine neue Ausgabe der offiziellen Doktrin über den Einsatz von
Atomwaffen (Joint Publication 3-72) herausgegeben. Sie verschwand zwar
schnell wieder vom Schirm, weil sie offensichtlich gravierende Erweiterungen
des Einsatzes von Atomwaffen enthält, sie ist aber noch in der Joint Electronic
Library verfügbar. Dort ist zu lesen: „Der Einsatz von Atomwaffen könnte Bedingungen
für entscheidende Ergebnisse und die Wiederherstellung der strategischen
Stabilität schaffen.“ Und weiter: „Insbesondere wird der Einsatz einer
Atomwaffe grundlegend das Ausmaß einer Schlaht verändern und Bedingungen
schaffen, die beeinflussen, wie Kommandeure in einem Konflikt siegen werden.“
(4) Darin liegt allerdings die größte Gefahr nicht nur für die schwächeren
Staaten. Aus jedem Einsatz atomarer Waffen kann sich unkalkulierbar und
unkontrollierbar ein atomarer Schlagabtausch mit unvorstellbaren Dimensionen
entwickeln.
Atomwaffen – ein deutscher
Traum?
Die
neue US-amerikanische Nuklearstrategie hat offensichtlich auch die deutsche
Debatte über die atomare Bewaffnung wiederbelebt. Am 17. Oktober 2018
organisierte die „Gesellschaft für Sicherheitspolitik“ den 3. Berliner
Sicherheitsdialog unter der Überschrift „Zukunft von Nuklearwaffen in einer
Welt in Unordnung“. Da sprachen sich verschiedene Diskutanten wie zum Beispiel
Thorsten Berner vom Berliner „Global Public Policy Institute“ und der
CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter für die Entwicklung eines europäischen
Nuklearschildes aus, bei dem sie über die Beteiligung an der Finanzierung
zweifellos eine Beteiligung auch an der Verwendung und dem Einsatz der Waffe im
Auge haben. Teilnehmer war auch der Politologe Christian Hacke, emeritierter
Professor der Universität Bonn, der sich wiederholt öffentlich für eine
Atommacht Deutschland ausgesprochen hat. Dies mag derzeit eine allenfalls
provokative Träumerei sein. Denn die atomare Bewaffnung Deutschlands bedeutet einen
klaren Verstoß gegen den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und würde den Austritt aus dem
Atomwaffensperrvertrag voraussetzen. Den hatte zuletzt Nordkorea 2003 verlassen.
Eine Finanzierung und Teilhabe an einer europäischen Atomwaffe halten die
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages allerdings für rechtlich
unbedenklich (3). Aber bei genauer Betrachtung unterläuft eine Mitbestimmung
über den Einsatz einer europäischen Atombombe zumindest den Zwei-Plus-Vier-Vertrag,
der in Artikel 3 bestimmt: „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und
der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf
Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische
und chemische Waffen. Sie erklären, dass sich auch das vereinte Deutschland an
diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Verpflichtungen aus
dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für
das vereinte Deutschland fort.“
Ist
die Angst vor einem Atomkrieg also berechtigt oder Panikmache? Das Grauen,
welches die Bomben über Hiroshima und Nagasaki verbreitet haben, verblasst allmählich
und verliert seine weltweit abschreckende Wirkung, obwohl alljährlich daran
erinnert wird. Dafür erleben wir eine demonstrative Abkehr von der
Verpflichtung zur Abrüstung, die Rückkehr zu einer aggressiven Machtpolitik auf
der Basis eines jederzeit und überall einsetzbaren atomaren Potentials und die
Entwicklung neuer kleinerer Atomwaffen, die erneut einen Rüstungswettlauf entfachen
wird. Das alles könnte uns nur dann nicht beunruhigen, wenn die Atommächte
unter der Führung von rational kalkulierenden, verantwortungsvoll handelnden
und verlässlichen Politikern ständen. Doch das ist nicht der Fall und das ist
die Gefahr, die Angst macht.
Hamburg, den 8. Juli 2019
Norman Paech
Quellen:
- Alle Zitate RT Deutsch vom 24. August
2018 „Worauf sich der Westen vorbereiten muss – Krieg mit Russland“.
- IGH-Gutachten über die Rechtmäßigkeit
des Einsatzes von oder der Drohung mit Nuklearwaffen vom 8. Juli 1996, ICJ
Report 1996, Ziff. 94, 95.
- „Völkerrechtliche Verpflichtungen
Deutschlands beim Umgang mit Kernwaffen“ WD2-3000-013/17, vom 23. Mai 2017;
„Nukleare Teilhabe und Völkerrecht“, WD2-3000-089/08.
- Rötzer, Florian, Pentagon: (Erst)Einsatz
von Atomwaffen kann hilfreich sein, www.heise.de.